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Der Energieausweis
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Der Energiepass
Quelle:
Deutsche-Energieagentur GmbH (DENA)
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Der Energieausweis

Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Thema Energieausweis

von Alexander Loerbroks

Ab 1. Juli 2008 wird die Pflicht zum Energieausweis schrittweise eingeführt.

Die genauen Modalitäten sind in der neuen Energieeinsparverordnung
EnEV 2007 (pdf-Lesefassung) geregelt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist.

 München, Januar 2008


1. Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein fünfseitiges Dokument im DIN A4-Format, das über den zu erwartenden Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes oder einer Wohnung informiert (Vergleichbar mit der Angabe des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen oder - besser noch - der Effizienzklasse von Kühlschränken).

Grundlage ist die EU-Gebäuderichtlinie. Hintergrund ist, die Energieeffizienz von Gebäuden transparent und vergleichbar zu machen.

Ferner sind auf der fünften Seite* mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz aufzuzeigen (z.B. Wärmedämmung, Solaranlage, neue Heizung, usw.).
Neu ist die Pflicht zur energetischen Kennzeichnung des Gebäudebestandes. Für den Neubau ist der EnEV-Nachweis bereits seit 2002 eingeführt.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

* spätestens hier unterscheiden sich die billigen (automatisch erstellten) von den aufwendigeren Energieausweisen - denn im Gebäudebestand sind Maßnahmen zur Energieeinsparung fast immer irgendwo möglich. Nur, das kann ein Aussteller erst beurteilen, wenn er sich eingehend mit dem Objekt befasst.

Wer viel verbraucht, kann meistens auch viel sparen!

2. Wer braucht einen Energieausweis?

Die Richtlinie schreibt vor, dass ein Gebäudeeigentümer, wenn er neu verkaufen, vermieten, verpachten oder leasen will, dem Mieter oder Käufer den Energiepass zur Einsichtnahme zugänglich machen muss.
Dies gilt bei nur Neuvermietung etc. Altmieter haben keinen Anspruch auf Erstellung eines Energieausweises.

Eigentümer, die ihre Immobilie ausschließlich selbst bewohnen, benötigen für diese keinen Energieausweis. 


3. Wann kommt der Energieausweis?

Ab 1. Juli 2008 wird die Pflicht zum Energieausweis schrittweise in Kraft treten.

gestaffelte Einführungstermine:

  • Wohngebäude, die bis 31.12.1965 fertiggestellt wurden, brauchen ab
    1. Juli 2008
    einen Energieausweis.
    Allerdings sind viele Gebäude bereits nach den Anforderungen der Wärmeschutzverodnung errichtet worden d.h. für viele Gebäude zählt das Jahr 1978 (siehe unten Punkt 5).

  • Für später errichtete Wohngebäude beginnt die Energieausweispflicht am 
    1. Januar 2009
    .

  • Nichtwohngebäude benötigen bei Verkauf oder Vermietung ab 1. Juli 2009 einen Energieausweis, der potenziellen Käufern oder Mietern zu Einsichtnahme zugänglich sein bzw. bei öffentlichen Gebäuden und Behörden am Gebäude aussen ausgehängt werden muss.


4. Zwei Versionen von Energieausweisen

Laut EnEV sind zwei Versionen hinsichtlich der Erhebung der notwendigen Daten - und somit auch der Aussagekraft des Energieausweises - möglich:

  • der bedarfsorientierte Energieausweis
    Alle relevanten Gebäudedaten (Wandaufbau und -stärke, Dach- konstruktion, bereits vorhandene Wärmedämmung, Fenster und Heizungsanlage) werden bei der Berechnung berücksichtigt und ergeben den theoretischen Wärmebedarf eines Gebäudes - unabhängig vom Nutzerverhalten.
  • der verbrauchsorientierte Energieausweis
    Hier werden lediglich die Heizkosten (Energiemengen) der letzten drei Jahre zugrunde gelegt und durch die beheizte Fläche geteilt. Zusätzlich wird das Klima am Standort des Gebäudes berücksichtigt.

Dass die verbrauchsorientierte Variante in der Erstellung zwar günstiger, aber auch weniger aussagekräftig ist, liegt auf der Hand. So dürften zwei baugleiche Gebäude, die einerseits dauerhaft bewohnt und andererseits als "Sommerhaus" genutzt werden, kaum die gleichen Energieeffizienzwerte haben.


5. Wahlmöglichkeit zwischen bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert?

Hinsichtlich der Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientierten und verbrauchsorientierten Energieausweis sollen folgende Regelungen gelten:

  • Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die bis 31.12.1965 fertiggstellt wurden und deren Bausubstanz nicht den Anforderungen der
    1. Wärmeschutzverordnung (pdf)
    (Inkrafttreten am 1. November 1977) entsprechen, bedürfen ab dem 1. Oktober 2008 des bedarfsorientierten Energiepasses , es sei denn, dass diese Gebäude nachträglich auf den energetischen Stand der 1. Wärmeschutzverordnung gebracht wurden. In diesem Fall besteht Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- oder bedarfsorientiertem Energieausweis.

  • Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bausubstanz den Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung (Bauantrag ab 1. November 1977) entspricht, besteht Wahlfreiheit.

  • Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit unabhängig vom Baujahr oder –standard.

 

6. Was kostet ein Energieausweis?

Die „Deutsche-Energieagentur GmbH (dena)“ hat in Feldversuchen Kosten im Bereich von knapp 400,- € netto beim Einfamilienhaus für den bedarfsorientierten Energieausweis ermittelt.
Die Preise für den verbrauchsorientierten Energieausweis sind deutlich günstiger
(z.Zt. ab 40,- €  und darunter). Allerdings dürfen hier keine Ansprüche an die Aussagekraft über die zu erwartenden Energiekosten gestellt werden. Dies gilt besonders bei freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, da das Nutzerverhalten unberücksichtigt bleibt und für diesen Preis eine Besichtigung des Gebäudes durch den Aussteller sicher ausgeschlossen ist. Die Vorschläge etwaiger Maßnahmen zur Energieeinsparung sind dann entsprechend.

Letztlich ist eine verbindliche Antwort zu den Kosten nicht leicht, da mit der Tiefe der Beratung  der Preis - aber auch Nutzen - steigt. Dies gilt besonders bei den etwaigen Massnahmen zum Energieeinsparen.
Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises trägt ausschließlich der Eigentümer. Eine Umlage auf Mieter-Nebenkosten ist nicht möglich.

Angesichts der Energiepreissteigerung (während der letzten zwei Jahre durchschnittlich 11% pro Jahr) dürfte aber der finanzielle Nutzen, den der Verbraucher aus den umgesetzten Informationen  des bedarfsorientierten Energieausweises ziehen kann, die Mehrkosten schnell aufheben.


Einen Beispiel-Rechenweg zum Primärenergieverbrauch Ihres Hauses sowie durchschnittliche Verbrauchswerte und Einsparpotenziale im Gebäudebestand Deutschlands finden Sie unter:
Wie viel Primärenergie verbraucht mein Haus im Jahr?


Dipl. Ing. (FH) Alexander Loerbroks ist Energieberater, Betreiber dieser Web-Seite und Geschäftsführer des Ingenieurbüros SolarMio

 

Januar 2008


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